Auch in diesem Jahr war der Vortrag von Straßen. NRW zum Neubau der Autobahnbrücke der Schwerpunkt der Hauptversammlung. Vorab hatte der Bürgerverein einige Fragen gestellt, die von den Experten von Straßen. NRW sowie von Herrn Franke vom Ingenieurbüro SPV Vogel beantwortet wurden. Dabei hat der sogenannte passive Lärmschutz breiten Raum eingenommen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 2016 ist dem Bauherren aufgegeben worden, für alle die Häuser in Merkenich und Leverkusen zusätzlichen Schallschutz am Gebäude vorzunehmen, bei denen die gesetzlich festgelegten Höchst-Lärmwerte nicht eingehalten werden. Nach Angabe von Straßen. NRW trifft das in Merkenich in der Regel nur auf die Nachtwerte zu. Maßgeblich ist die 16. BImSchVerordnung.
Wer betroffen ist, konnte dies im Planfeststellungsverfahren durch Einsichtnahme in die Unterlagen herausfinden. Auf unserer Seite finden Sie dazu zwei Dokumente aus dem Planfeststellungsverfahren.
Zunächst einmal eine Übersichtskarte für Merkenich-Süd und Nord, wo alle die Gebäude und insbesondere die Gebäudeseiten gekennzeichnet sind, wo es Überschreitungen der Lärmschutzwerte gibt. An den entsprechenden Außenseiten findet sich in einem bienenwabenförmigen Symbol eine Zahl, die auf die Berechnungsergebnisse in der zweiten Datei hinweisen.
Diese zweite Datei namens 098_17-1-Erläuterungsbericht Fachbeitrag Lärmschutz enthält umfangreiche Ausführungen, wie der Lärm berechnet worden ist. Interessanter für Sie als Anwohner ist hinten der Tabellenteil. Ab der Seite 74 finden sich für jede Wohnadresse die berechneten Lärmwerte – getrennt gerechnet für jedes Geschoss. Die Spalte „Prognose mit LS“ zeigt, welcher Lärm nach Fertigstellung der Brücke trotz Lärmschutz noch an ihrem Gebäude ankommt.
Rückfragen gerne an den Bürgerverein.