Windenergie in Kölner Norden

Zwei Windanlagen sind z.B. für Bezirk Chorweiler geplant. Lesen Sie mehr hier:

https://chorweiler-panorama.de/2023/03/10/rheinenergie-informiert-ueber-die-windkraft-im-koelner-norden/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=die-letzten-newsletter-total-beitrage-unseres-blogs_1

Eine Informationsveranstaltung findet am 30.März von 16 – bis 19:30 statt. Diese wird im Bürgerzentrum Chorweiler im Großen Saal gehalten (Pariser Platz 1, 50765 Köln).

Meldung von Geruchsbelästigungen (Update)

Sie nehmen einen unangenehmen oder ungewöhnlichen Geruch in Merkenich wahr? Dann melden Sie dies bitte schnellstmöglich der Stadt Köln.

Insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass es zu gesundheitlichen Schädigungen durch Geruchsimmissionen kommen könnte, ist schnelles Handeln erforderlich!

Umweltalarm
Die Stadt Köln nimmt Umweltalarmanzeigen während der allgemeinen Dienstzeit unter folgender Rufnummer entgegen:

0221 / 221-24935

Bitte beachten Sie, wofür der Umweltalarm verwendet werden soll:

Der Umweltalarm ist für Unfälle mit wassergefährdenden oder giftigen Stoffen zuständig, bei denen eine akute Umweltgefährdung vorliegt, und wird in der Regel durch die Feuerwehr oder Polizei angefordert. Bürger*innen können sich natürlich auch an den Umweltalarm wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass eine unmittelbare Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Der Umweltalarm ist nicht für z.B.

Hundekot auf Spielplätzen, Fragen zu Kondensstreifen/Fluglärm, Lärm durch Gartenarbeiten, Kaminnutzungen bzw. sonstige kleinere Ärgernisse

Beschwerden (auch Gerüche) können bei der Stadt Köln in Internet gemeldet werden (mit kurzer Info, wann und wo und was):

https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/beschwerden/?f=57

Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit kann die Rufbereitschaft des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes über die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr erreicht werden:

Berufsfeuerwehr
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Telefon: 0221 / 9748-0
Notruf: 112

Geruchsprotokoll

Besonders nützlich für die Stadt Köln ist es außerdem, wenn ein Geruchsprotokoll über einen längeren Zeitraum geführt wird.

Im Geruchsprotokoll werden u.a. Ort, Datum, Geruchsart usw. abgefragt. Das Protokoll kann hier heruntergeladen werden:

Dieses sollte anschließend an Frau Franziska Commans von der Stadt Köln per E-Mail geschickt werden:

E-Mail: franziska.commans@stadt-koeln.de

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde

Und…

Wenn Sie den Bürgerverein über Ihre Beschwerde informieren (am besten per email ), werden wir diese aufnehmen und sammeln und so bei gegebenem Anlass auch einsetzen.

Antwort der Bezirksregierung Köln bezüglich Störfallbetriebe in der Nähe von Merkenich

Der Umweltinformationsgesetz in NRW (Umsetzung einer EU-Richtlinie) schreibt vor, dass die Behörden verpflichtet sind, anfragende Bürger bestimmte Informationen zur Qualität der Umwelt zu geben.

Umweltministerium NRW: Umweltzustand und Umweltinformationen

Ihr Bürgerverein hat eine solche Anfrage bezüglich der Verteilung von „Störfallbroschüren“ an Merkenicher Bürgern von den um und in Merkenich ansässigen Störfallbetrieben. Hier sehen Sie die Antwort die Bezirksregierung Köln.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 des Bürgervereins Merkenich

Freitag, den 30. September 2022 um 18:30 Uhr im Pfarrheim an der Brictiusstraße

Tagesordnung:

  1. BegrüßungFeststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Tagesordnung
  2. Kurzvortrag: Aktueller Stand zur Planung der Klärschlammverbrennungsanlage
  3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht
  5. Aussprache zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl eines Versammlungsleiters
  7. Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
    7.1 Vorsitzender                     7.2 zwei stellvertretende Vorsitzende
    7.3 Kassierer                          7.4 Schriftführer
    7.5 zwei Beisitzer
  8. Wahl von 2 Kassenprüfern
  9. Wahl der Mitglieder des Beirates des Bürgervereins
  10. Anträge
  11. Verschiedenes und Ausklang

Wir bitten, die Mitgliedsausweise als Nachweis für die Beitragszahlungen mitzubringen. Einlass ist ab 18:00 Uhr.

Sofern Sie Ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht überwiesen haben, überweisen Sie ihn bitte vorher (Kontoverbindung bei der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG IBAN: DE28 3706 2365 4801 8450 16).

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind gemäß Satzung spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Wir freuen uns über Ihre zahlreiche Teilnahme und das Interesse an der weiteren Entwicklung unseres Ortes.