Betretungsverbot im Naturschutzgebiet Rheinaue Merkenich

Seit dem Jahr 1991 sind bekanntlich die Rheinauen im linksrheinischen und rechtsrheinischen Norden als Naturschutzgebiet festgesetzt worden. Seitdem gelten dort Betretungsverbote, die allerdings bisher nicht sanktioniert/verfolgt wurden. Auch weil die Beschilderung unzureichend war. Jetzt aber wird -beginnend im Rechtsrheinischen- kontrolliert und abkassiert.

Die Bürgerinnen und Bürger im rechtsrheinischen Flittard haben sich dagegen gewehrt mit einer Bürgereingabe. Dazu schreibt die Verwaltung der Bezirksvertretung in der Beschlussvorlage 2752-22:

(Erläuterung: das allerdings nur auf den wenigen freigegebenen Wegen und NICHT am Rhein)

Hier bei uns in der Rheinaue Merkenich bis Langel sind entsprechende Beschilderungsmaßnahmen erst 38 Jahre nach Inkrafttreten des Naturschutzes vorgenommen worden.
Das dient auf jeden Fall der Klarheit und ist insofern zu begrüßen. Aber spätestens damit sind nun für die Verwaltung die Voraussetzungen für Kontrollmaßnahmen hergestellt worden.

Und in diesem Sinne hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Mülheim empfohlen, die Eingabe der Bürger abzuweisen und es bei dem sehr einschränkenden Wegenetz zu belassen. Rechtsrheinisch wie linksrheinisch gilt unter anderem auch, dass niemand mehr das Rheinufer selbst betreten darf. Zusätzlich hat die Verwaltung behauptet, es müssten Bußgelder erhoben werden.

Die Spitze dabei ist, dass der Vertreter der Verwaltung in der Sitzung folgendes behauptet hat, wie die Verwaltung auf Anfrage bestätigt hat:

"Der Mitarbeitende des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes hat treffend dargestellt, dass die Wegmarkierungen in den linksrheinischen
Naturschutzgebieten gut ankommen, da nun die Bevölkerung weiß, welche Wege zu betreten sind. Dies wurde zuvor regelmäßig kritisiert.
Beschwerden zu den Markierungen gab es keine.

Die Beweidung beschäftigt weiterhin den BV6. Die Wegemarkierungen wurden nie von der BV6 oder der Bevölkerung kritisiert, lediglich 
der Zaun und die Beweidung."

Die Bezirksvertretung Mülheim hat sich davon abweichend trotzdem hinter ihre Bürger gestellt, die Vorlage abgelehnt und der Verwaltung einen politischen Auftrag erteilt:

–> Was im Bezirk Mülheim gestartet wurde, könnte auch im Linksrheinischen geschehen. Einzelfälle von Bußgeldern durch das Ordnungsamt sind unserem Vorstand schon mitgeteilt worden. Es ist damit zu rechnen, dass das künftig mehr wird.

Wer das nicht einfach hinnehmen will, ist JETZT aufgefordert selbst aktiv zu werden. Melden Sie sich gerne dazu bei Ihrem Bürgerverein!