Bürgerverein Köln-Merkenich Jahreshauptversammlung Freitag, den 29. März 2019 um 18:30 Uhr im Pfarrheim an der Brictiusstraße

Tagesordnung:

  1. BegrüßungFeststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Tagesordnung
  2. Vortrag: Bau der neuen Leverkusener Rheinbrücke 
    Referent: Herr Timo Stoppacher, Straßen.NRW
  3. Statement des Bezirksvorstehers Reinhard Zöllner (angefragt)
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  5. Kassenbericht
  6. Aussprache zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes
  7. (neue) Kooperation der Bürgervereine des Kölner Nordens
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Wahl des geschäftsführenden Vorstandes 
  10. Anträge
  11. Verschiedenes und Ausklang

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie sehr herzlich zu unserer satzungsgemäßen Jahreshauptversammlung inklusive der Wahl des geschäftsführenden Vorstandes ein. 
Daneben ist festzustellen, dass der Bau der neuen Rheinbrücke ein Dauerthema für die Bürger Merkenichs geworden ist. Unübersehbar befindet sich das Projekt jetzt in der heißen Phase der Realisierung. Beispielsweise beginnt in diesen Tagen die Besichtigung der Häuser, die für den sogenannten passiven Lärmschutz infrage kommen. Auch deswegen haben wir wiederum die Experten von Straßen. NRW gebeten, Ihnen einen aktuellen Überblick zu geben und für Fragen zur Verfügung zu stehen. 

Wie im letzten Jahr wollen wir nach Abschluss des offiziellen Teils der Veranstaltung mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Der Vorstand lädt sie daher wie im vergangenen Jahr ein, sich im Anschluss an die Tagesordnung mit uns gemeinsam bei Kölsch und Brötchen zum lockeren Gespräch zusammenzufinden. 

Sofern Sie Ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht überwiesen haben, besteht wie in jedem Jahr vor Ort eine Gelegenheit zur Beitragszahlung. Wir bitten, die Mitgliedsausweise als Nachweis für die Beitragszahlungen mitzubringen. Einlass ist ab 18:00 Uhr. Wir freuen uns über Ihre zahlreiche Teilnahme und das Interesse an der weiteren Entwicklung unseres Ortes.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind gemäß Satzung spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich beim Vorstand einzureich