Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat am 31. Januar 2024 den Planfeststellungsbeschluss für bauliche Veränderungen am Verkehrsflughafen Köln/Bonn erlassen. Mit dieser Entscheidung wird nunmehr die Nutzung vorhandener, jedoch bislang nicht zugelassener Vorfeldflächen für Flugzeug-Abstellpositionen genehmigt.Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss die planerische Standortsicherung für Hochbauten auf dem Flughafengelände und schafft so einen rechtlichen Rahmen für die Errichtung etwa von Frachthallen, Dienst- oder Verwaltungsgebäuden. Die entsprechenden Baugenehmigungen für die Errichtung oder Änderung der Gebäude muss die Flughafen Köln/Bonn GmbH bei der zuständigen Baubehörde gesondert beantragen.
Betriebliche Regelungen zum Tag- und Nachtflugverkehr oder Fragen des Kapazitätsausbaus zur Verkehrssteigerung waren nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.
Es besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich diese Entscheidung aus dem Internet herunterzuladen. Zwar sollen Regelungen zum Nachtflugverkehr darin nicht eingeschlossen sein; der Ausbau der Frachthallen wird aber nicht ohne Einfluss auf die Anzahl der Flugzeuge sein. Die amtlichen Informationen und der Planfeststellungsbeschluss sowie weitere Pläne kann man unter diesem Link finden und downloaden: https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung Die entsprechende Presseerklärung des Ministers ist hier zu finden:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/planfeststellungsbeschluss-fuer-bauliche-erweiterungen-am-flughafen-koeln-bonn-erlassen-1707920847