Der Umweltinformationsgesetz in NRW (Umsetzung einer EU-Richtlinie) schreibt vor, dass die Behörden verpflichtet sind, anfragende Bürger bestimmte Informationen zur Qualität der Umwelt zu geben.
Umweltministerium NRW: Umweltzustand und Umweltinformationen
Ihr Bürgerverein hat eine solche Anfrage bezüglich der Verteilung von „Störfallbroschüren“ an Merkenicher Bürgern von den um und in Merkenich ansässigen Störfallbetrieben. Hier sehen Sie die Antwort die Bezirksregierung Köln.